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FG München Beschluss v. - 7 V 1907/05

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 S. 4, FGO § 69 Abs. 2 S. 2 2. Alt.

Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides

unbillige Härte bei drohendem Insolvenzverfahren

Aussetzung der Vollziehung in Sachen

Körperschaftsteuer 1994-1997, 1999 und 2002

Gewerbesteuermessbetrag 1994 bis 1998

Zerlegung des Grundsteuermessbetrags 1994

Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 1995-1997, 1999 und 2002

Leitsatz

1. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides ist zulässig, da dieser Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid ist.

2. Die Vollziehung eines Steuerbescheides ist gem. § 69 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. FGO wegen unbilliger Härte auszusetzen, wenn der Steuerpflichtige bei einer Ablehnung der Vollziehungsaussetzung Insolvenzantrag stellen müsste, sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht fast ausgeschlossen sind.

Fundstelle(n):
DAAAB-60222

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