Hinzurechnung von Pachtzinsen bei Betriebsverpachtung
Gewerbesteuermessbetrag 1998, 1999, 2000 und 2001
Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 1998, 1999, 2000 und 2001
gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den
Leitsatz
Die Annahme einer Betriebsverpachtung i.S. von § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG scheitert nicht daran, dass der Pächter im Lauf der
Pachtzeit Wirtschaftsgüter des Verpächters durch eigene Wirtschaftsgüter ersetzt und der Verpächter bei einer Beendigung des
Pachtverhältnisses erhebliche Investitionen durchführen müsste, um den Betrieb wieder selbst aufnehmen zu können.
Fundstelle(n): MAAAB-60219
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