Organschaft: Ausdrückliche Vereinbarung des § 302 Abs. 3 AktG nicht erforderlich
Leitsatz
Für die steuerliche Anerkennung einer Organschaft im Rahmen eines GmbH-Konzerns ist lediglich erforderlich, dass neben den
Voraussetzungen der §§ 14, 17 S. 2 Nr. 1 KStG ein wirksamer Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen wurde und dabei/dadurch
§ 302 AktG anwendbar geworden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 22/2005 S. 1058 DStRE 2005 S. 1210 Nr. 20 EFG 2005 S. 1556 Nr. 19 GmbH-StB 2005 S. 321 Nr. 11 GmbHR 2005 S. 1202 Nr. 18 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2006 S. 79 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2005 S. 943 OAAAB-60214
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