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StuB Nr. 10 vom Seite 487

Die Beibehaltung des Maßgeblichkeitsprinzips – Pro und Contra

von Dipl.-Finw. RA Dr. Dieter Steck, Ulm
Die Kernthesen:
  • Die Argumente für und wider das Maßgeblichkeitsprinzip halten sich die Waage.

  • Die internationalen Bilanzierungsregeln werden für alle Unternehmen in Deutschland zu übernehmen sein.

  • Auch bei einer Internationalisierung der Rechnungslegung kann das Maßgeblichkeitsprinzip beibehalten werden, hingegen sollte die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft werden.

I. Einleitung

Das in Deutschland geltende Maßgeblichkeitsprinzip, geregelt in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, bindet die Steuerbilanz an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB); nach der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit, geregelt in § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG, sind steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben. Demgegenüber kennen innerhalb der EU Staaten mit angelsächsisch beeinflusster Bilanzierung keine solche Bindung, in den anderen sind zwar Bindungen der Steuerbilanz an handelsrechtliche Vorschriften vorhanden, aber weniger streng als in Deutschland. In den USA gibt es eine strenge Trennung von handelsrechtlicher und steuerlicher Gewinnermittlung. Wie dieser kurze internationale Vergleich schon zeigt, ist die steuerliche Gewinnermittlung offensichtlich nicht zwingend auf das Maßgeblichkei...