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StuB Nr. 9 vom Seite 425

Wirtschaftsprüfer als Insolvenzverwalter

Die in räumlich und organisatorisch abgegrenzten Büros ausgeübte Tätigkeit eines WP als Insolvenzverwalter ist berufsrechtlich zulässig und erfordert keine Eintragung von Zweigniederlassungen in das Berufsregister (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 WPO;  WpSt [R] 1/04, INF 2005 S. 42).