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StuB Nr. 9 vom Seite 425

Testamentsvollstreckung durch Steuerberater zulässig

– RA Hans-Günther Gilgan, Münster –

Durch Urteil vom  - I ZR 182/02 (Stbg 2005 S. 133 ff.) hat der BGH die bislang in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob Testamentsvollstreckung durch StB zulässig ist, nunmehr eindeutig zugunsten der StB bejaht und damit das Monopol der Rechtsanwälte im Bereich der Testamentsvollstreckung gekippt.

Praxishinweise: (1) Das Bemerkenswerte an der Entscheidung des BGH ist, dass die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch StB nicht davon abhängt, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers überwiegend auf rechtlichem oder überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt. Die Frage, ob die Testamentsvollstreckung allgemein eine nach Art. 1 § 1 RBerG erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten sei, hänge also nicht vom jeweiligen Einzelfall ab! Bei der Abwägung der öffentlichen Belange des RBerG – die Qualität der Dienstleistung in rechtlicher Hinsicht zu sichern oder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu erhalten – gegenüber der Freiheit derjenigen, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben, kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass ein Verbot der Testamentsvollstreckung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtf...