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StuB Nr. 9 vom Seite 420

Steuerfreie Reisekostenerstattung bei Verwendung einer arbeitnehmereigenen „Bahncard 100”

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Die Frage, wie Fahrtkostenerstattungen bei Dienstreisen steuerlich zu behandeln sind, wenn der Arbeitnehmer für die Dienstreise seine eigene „Bahncard 100” einsetzt und ihm dadurch daher keine (zusätzlichen) Kosten entstehen, war Gegenstand der Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder mit dem Bund. Danach soll der Arbeitgeberersatz für die „Bahncard 100” erst dann steuerfrei bleiben, wenn die (andernfalls für die Dienstreise entstehenden) Kosten für die dienstlichen Bahnfahrten den Kaufpreis für die „Bahncard 100” von 3 000 € übersteigen.