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StuB Nr. 9 vom Seite 415

Ermittlung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften – Aktienverkauf

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG behandelt die Ermittlung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. In § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird die Ermittlung der Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft von anderen Wirtschaftsgütern geregelt. Nach den zum neu gefassten Sätzen 2 und 3 EStG ist für die Ermittlung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften die sog. Fifo-Methode anzuwenden, sofern in einem Girosammeldepot Wertpapiere veräußert werden. Fifo-Methode bedeutet, dass die zuerst gekauften Papiere auch als zuerst veräußert gelten. Bislang wurden bei schwankenden Kursen von Aktien die sonstigen Einkünfte nach dem Durchschnittswertverfahren ermittelt.

Beispiel: Der Mandant kauft zu unterschiedlichen Zeitpunkten Aktien einer AG und verkauft einen Großteil dieser Aktien innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist. Die An- und Verkaufswerte der Papiere und die erworbenen bzw. veräußerten Stückzahlen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
 
Anzahl
Kurs
Gesamtwert in €
Kauf
50
100
5 000
Kauf
100
120
12 000
Kauf
200
170
34 000
Gesamt
 
350
 
51 000
Verkauf
200
200
40 000

Der Verkauf am ist steuerpflichtig, weil in Bezug auf 150 veräußerte Aktien zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht me...