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StuB Nr. 9 vom Seite 416

Entwurf eines Bilanzrechtsreformgesetzes und Bilanzkontrollgesetzes

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) sowie den Entwurf eines Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) beschlossen.

1. Bilanzrechtsreformgesetz

Zentrale Punkte dieses Gesetzentwurfs sind die Fortentwicklung und Internationalisierung des Bilanzrechts und die Stärkung der Rolle des Abschlussprüfers. Dabei wird das deutsche Bilanzrecht auch an die Vorgaben einiger EG-Richtlinien angepasst. Bis auf wenige Ausnahmen sollen die neuen Regelungen für Geschäftsjahre ab dem gelten.

1.1 Stärkung der Abschlussprüfung durch Sicherung der Unabhängigkeit des Prüfers

Ein Kernanliegen des Bilanzrechtsreformgesetzes ist es, diejenigen Tätigkeiten einzugrenzen und zu präzisieren, die ein Wirtschaftsprüfer zusätzlich für das geprüfte Unternehmen erbringen darf, wenn er als Prüfer des Jahresabschlusses tätig ist. Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass ein unabhängiger Abschlussprüfer nicht gleichzeitig als Interessenvertreter des zu prüfenden Unternehmens tätig sein sollte und auch nicht in die Situation geraten darf, im Rahmen der Prüfung das Produkt eigener vorangegangener Dienstleistungen bewerten zu müssen (Selbstprüfungsverbot). Die Regelungsvorschläge orientieren sic...