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StuB Nr. 9 vom Seite 422

Die Ergänzungsbilanz als Mittel zur Zuordnung stiller Reserven

– Überlegungen im Zusammenhang von § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des UntStFG –

Dipl.-Finw. Gernot Welke, Düsseldorf und Dipl.-Finw. Anne Hucht, Münster
Die Kernfragen:
  • Ist die Zuordnung der stillen Reserven zur Vermeidung des rückwirkenden Teilwertansatzes bei allen Übertragungsarten i. S. des § 6 Abs. 5 EStG möglich?

  • Inwieweit kann die Ergänzungsbilanz zur Zuordnung stiller Reserven eingesetzt werden?

  • Welche Alternativen kommen in Betracht, soweit eine Ergänzungsbilanz die an sie gestellten Anforderungen nicht erfüllen kann?

I. Einleitung

Die mit dem § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des StSenkG intendierte Rückkehr zum Mitunternehmererlass ist nach zahlreicher Kritik in der Literatur durch das UntStFG erneut Gegenstand einer Überarbeitung gewesen. Im Zuge dieser Änderung ist die gesetzgeberische Klarstellung erfolgt, dass mit Hilfe des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die Verschiebung stiller Reserven auf andere natürliche Personen erfolgen kann, was eine Durchbrechung des Subjektsteuerprinzips bedeutet. Die damit eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten werden jedoch durch § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG i. d. F. des UntStFG eingeschränkt. Demnach ist bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter der Buchwert nur dann anzusetzen, wenn das übertragene Wirtschaftsgut nicht innerhalb einer Sperrfrist entnommen oder veräußert wird. Andernfalls ist die Übertragung rückwirkend zum Teilwert vorzunehmen, es sei denn, die stillen Reserven sind d...