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StuB Nr. 8 vom Seite 359

Der E-DRS 20 „Lageberichterstattung” – ein Fortschritt?

von WP/StB Clemens Willeke, Bergisch Gladbach
Die Kernthesen:
  • Der vorgelegte Standardentwurf erscheint konzeptionell dazu geeignet, zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Praxis der Lageberichterstattung beitragen zu können.

  • Er formuliert Regeln bzw. Empfehlungen, deren Befolgen zu einer Optimierung der Berichterstattung und damit zugleich der Möglichkeiten einer externen Prognoseableitung führen wird.

  • Hierzu tragen die Betonung des Stellenwerts nicht-finanzieller Angaben, die geforderte Managementanalyse sowie zukunftsgerichtete Informationen bedeutend bei.

I. Einführung

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (im Folgenden E-DRS 20) als Diskussionsgrundlage mit dem Ziel vorgelegt, die derzeit großen Unterschiede in Umfang, Inhalt und Struktur der Lageberichterstattung deutscher Konzerne zu reduzieren. Auch internationale Entwicklungen im Reporting fanden in der Ausgestaltung Berücksichtigung, wobei jedoch derzeit kein Rechnungslegungsstandard zu einem dem deutschen Konzernlagebericht vergleichbaren Berichtsinstrument existiert.

Der Konzernlagebericht soll als Instrument einer wert- und zukunftsorientierten Berichterstattung ausgebaut werden, um den Adressaten d...