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Die Abbildung des Tauschs von Anlagevermögen nach den neugefassten IFRS-Standards
- Welche Neuregelungen gelten nach den IAS/IFRS bei der Abbildung von Tauschvorgängen beim Anlagevermögen? 
- Wie sind die Neuregelungen zu werten? 
- Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Gewinn- und Verlustrealisierung? 
I. Überblick über die Regelungsbereiche und -inhalte
1. Wirtschaftlicher Gehalt und Interessenlage
Bei der Abbildung von Tauschgeschäften im Jahresabschluss ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht von folgender Grundüberlegung auszugehen:
- Aus der isolierten Perspektive des Tauschgeschäfts interessiert nur die Tauschrelation. Wenn zwei Kontrahenten sich über die Wertdifferenz der potenziellen Tauschgüter einig sind, können sie ohne Beschränkung jeden Kaufpreis förmlich festlegen. - Beispiel 1 (Gefahr der Überbewertung): Der Profifußballklub FC Forza Italia (I) ist bereit, Spieler S an den Klub Real Espana (E) gegen Eintausch von Spieler T abzugeben. Man einigt sich im Verhandlungsweg auf einen „Mehrwert” von S gegenüber T von 8 Mio EUR (Tausch mit Baraufgabe, exchange for a combination of monetary and non-monetary assets). Die Kaufpreise können dann ohne Restriktion durch wirtschaftliches Eigeninteresse auf 18 Mio EUR für S und 10 Mio EUR für T oder z. B. auf 58 bz...