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Aktuelle Rechtsprobleme beim Unternehmenskauf
I. Einleitung
Auch wenn aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung die hohe Zeit der Mergers & Acquisitions zunächst passé zu sein scheint, sind Unternehmenskäufe nach wie vor aus dem Tätigkeitsbereich von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, aber auch von Rechtsanwälten nicht mehr wegzudenken.
Dem Grundsatz nach ist stets zu unterscheiden, ob die Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden („share deal”) oder Wirtschaftsgüter übertragen werden („asset deal”). Vom Kauf eines Unternehmens spricht man im Gegensatz zu einem Kauf von Wirtschaftsgütern, wenn sich der Kaufgegenstand als Zusammenfassung der persönlichen und sachlichen Mittel (Sach- und Rechtsgesamtheit) einschließlich der zugehörigen Werte und Güter, nämlich Kundschaft, Ruf, Geschäftsgeheimnisse, Firma, Warenzeichen, Wettbewerbsrechte und Know-How, darstellt (vgl. Palandt/Putzo, BGB, 62. Aufl. 2003, § 453 Rdn. 7).
Der Kauf von sämtlichen Anteilen stellt sich in jedem Fall als Sachkauf dar. Fraglich ist, wann der Rechtskauf, der beim Erwerb von einzelnen Anteilen an einer Gesellschaft anzunehmen ist, in einen Sachkauf beim Erwerb (nahezu) sämtlicher Beteiligungsrechte umschlägt. Nach der Auffassung des BG...