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StuB Nr. 8 vom Seite 411

Neues Schuldrecht: Auswirkungen des neuen Verjährungsrechts auf den Steuerberater

RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn und RA Kornelia Reinke, Wachtberg

Das neue Schuldrecht ist in aller Munde. Viel wurde bislang geschrieben und manch ein Leser ist vielleicht zwischenzeitlich des Lesens etwas müde geworden. Dieser Kurzbeitrag will denn auch keine weiteren abstrakten Ausführungen zu den Neuregelungen geben (vgl. dazu Ullrich, StuB 2001 S. 1195 und S. 1248), sondern die praktisch wichtigen Auswirkungen der neuen Verjährungsvorschriften für den StB aufzeigen.

I. Schadenersatzansprüche gegen den Steuerberater

1. Primärhaftung

Nach § 68 StBerG verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz aus dem zwischen ihm und dem StB bestehenden Vertragsverhältnis in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. Diese Norm gilt auch nach Inkrafttreten des neuen Schuldrechts unverändert weiter. Die neue, auf grundsätzlich drei Jahre verkürzte Verjährung nach BGB hat also keine Auswirkungen auf die Verjährung von vertraglichen Ersatzansprüchen gegen den StB. Anders als nach den neuen Verjährungsregeln der §§ 195, 199 BGB (s. dazu etwa Ullrich, StuB 2001 S. 1195; ausführlich Heinrichs, BB 2001 S. 1417 ff.), wonach für den Verjährungsbeginn die Entstehung des Anspruchs (Schadenseintritt) und die Kenntnis des Anspruchsinhabers (oder Kennenmü...