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Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach E-DRS 14
– Darstellung und kritische Beurteilung –
Immaterielle Vermögenswerte i. S. des Standardentwurfs können nur immaterielle Vermögensgegenstände sein.
Im endgültigen Standard sollte daher eine umfassende Definition einschließlich notwendiger Erläuterungen zu den immateriellen Vermögenswerten enthalten sein, auf gesonderte Ansatzkriterien aber verzichtet werden.
Abzulehnen ist u. a. die durch den DSR vorgenommene Differenzierung in immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter und solche mit unbestimmbarer Nutzungsdauer.
I. Einleitung
Der Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft ist eng verbunden mit einer abnehmenden Bedeutung physisch fassbaren, materiellen Vermögens. Die Werttreiber der New Economy sind überwiegend immaterieller Art. Aber auch in der Old Economy gewinnen immaterielle Ressourcen für den Wertschöpfungsprozess an Bedeutung. Damit besteht für die finanzielle Berichterstattung zunehmend das Problem, die immateriellen Ressourcen in geeigneter Form in den Abschluss einzubeziehen. Während in den internationalen Rechnungslegungsstandards sowohl der Ansatz immaterieller Werte als auch die Behandlung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung grundsätzlich in eigenen Standards geregelt und...