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Die Verlautbarungen des IFRIC: IFRIC 2 und IFRIC 3
I. Einleitung
Nachdem in der vergangenen Ausgabe (vgl. Zülch/Willms, StuB 2005 S. 226 f.) die besonderen Vorschriften zur Rückstellungsbilanzierung gem. IFRIC 1 (Changes in Existing Decommissioning, Restoration and Similar Liabilities) vorgestellt worden sind, werden in diesem Heft die Interpretationen IFRIC 2 und IFRIC 3 näher erläutert. Nach einer kurzen Einführung in das jeweilige Themengebiet erfolgt eine prägnante Darstellung der jeweiligen Auslegungsregelungen.
II. IFRIC 2 (Members’ Shares in Co-operative Entities and Similar Instruments)
1. Grundlegendes
Durch IFRIC 2 (Members’ Shares in Co-operative Entities and Simular Instruments) werden die Klassifizierung und der Ausweis des Geschäftsguthabens von Genossenschaften (co-operative entities) nach IAS 32 (Financial Instruments: Disclosure and Presentation) konkretisiert. Das Geschäftsguthaben tritt nach deutschem Handelsrecht bei Genossenschaften an die Stelle des gezeichneten Kapitals von Kapitalgesellschaften (§ 337 Abs. 1 Satz 1 HGB) und entspricht den Anteilen der Genossen an der Genossenschaft (member shares).
Genossenschaftsanteile können bspw. bei Ausscheiden eines Genossen an die Genossenschaft zurückgegeben werden (puttable instruments). Zugleich gehen mit Genossenschaftsantei...