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Investitionszulagengesetz 2005 verabschiedet
Der Bundesrat hat am das Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) beschlossen, nachdem der Bundestag diesem bereits am zugestimmt hatte. Mit dem InvZulG 2005 wird im betrieblichen Bereich eine gleichwertige Anschlussregelung für das Ende 2004 auslaufende Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999) geschaffen. Nach dem InvZulG 2005 werden Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in den neuen Ländern und Berlin gefördert, die nach der Verkündung des Gesetzes begonnen und nach 2004 und bis Ende 2006 beendet werden. Investitionen, die in diesem Jahr beendet werden, werden noch nach dem InvZulG 1999 gefördert. Das InvZulG 2005 bedarf allerdings noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission.