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Gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung – Druckfehlerberichtigung
In den Beitrag von Kölpin „Gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG” in der StuB-Ausgabe 5/2004 hat sich leider ein Druckfehler eingeschlichen. So muss der erste Satz des Beispiels auf der S. 222 richtig lauten: „Ein Pkw (Listenpreis: 34 800 € inkl. USt) wird zu 30 v. H. betrieblich und zu 70 v. H. privat genutzt.” Der übrige Text des Beispiels bleibt von der Berichtigung unberührt, weil das Ergebnis nicht vom Umfang der betrieblichen Nutzung abhängig ist. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.