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Besteuerung von Dividenden bei Verwendung eines KSt-Guthabens
(/S 2830 - 10 - St 216)
§ 37 KStG sieht vor, dass eine Körperschaft eine KSt-Minderung beanspruchen kann, wenn sie über ein entsprechendes Guthaben aus der Umgliederung der EK-Bestände verfügt. Ist der Empfänger ebenfalls eine „Ausschüttungskörperschaft”, so erhöht sich bei ihr die KSt und gleichzeitig auch das KSt-Guthaben. Das gilt auch dann, wenn die Ausschüttungen einer Körperschaft nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft zufließen. Die Verwendung des Guthabens ist dem Ausschüttungsempfänger zu bescheinigen.
Beispiel: Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die A-GmbH schüttet imS. 280Wj 02 aufgrund eines den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses Gewinn i. H. von 60 000 € aus. Das auf den bei ihr zu ermittelnde KSt-Guthaben beträgt 100 000 €. Welche Angaben muss die A-GmbH der B-GmbH bescheinigen und was muss die B-GmbH versteuern?
Lösung: (Die A-GmbH hat folgende Angaben zu bescheinigen):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG | 60 000 € |
anzurechnende Kapitalertragsteuer (KapSt) | xx € |
anzurechnender Solidaritätszuschlag zur KapSt | xx € |
Höhe des in Anspruch genommenen KSt-Minderungsbetrags | 10 ... |