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Gesetzentwurf zum neuen Stiftungszivilrecht
Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Stiftungsrechts auf den Weg gebracht. Das beabsichtigte Gesetz soll neue Impulse für das gemeinwohl-S. 297orientierte Stiftungswesen geben, nachdem die Errichtung von Stiftungen bereits durch das neue Stiftungssteuerrecht im Jahr 2000 zusätzliche Anreize erfahren hat (vgl. Schiffer/Swoboda, StuB 2001 S. 317). Die anstehende Neuregelung stärkt vor allem die Stifterfreiheit, indem sie durch eine bundeseinheitliche Regelung die rechtlichen Anforderungen für die Errichtung einer Stiftung transparenter und einfacher gestaltet. Ausdrücklich wird in dem Entwurf klargestellt, dass die Rechtsfähigkeit der Stiftung anzuerkennen ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es soll also ausdrücklich ein Recht auf die Errichtung von Stiftungen festgeschrieben werden. Dem Stifterwillen soll auch dadurch besonderes Gewicht beigemessen werden, dass für Stiftungen alle gemeinwohlkonformen Zwecke zulässig sind. Die von verschiedenen Seiten andiskutierten Vorbehalte gegenüber Familienstiftungen und unternehmensverbundenen Stiftungen werden demnach ausdrücklich ins Leere gehen.
Nach dem Gesetzentwurf ist eine Stiftung als rechtsf...