Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorteilhaftigkeitsanalyse der ertragsteuerlichen Organschaft vor dem Hintergrund der Gesetzesänderungen zum 1. 1. 2004
Im Bereich der Mindestbesteuerung des § 10d Abs. 2 EStG bzw. des § 10a Satz 1–2 GewStG kann die Organschaft im Ausnahmefall zu Liquiditäts- und Zinsnachteilen im Vergleich zur isolierten Besteuerung von Unternehmen führen. Im Regelfall überwiegen jedoch die Vorteile der konzernlichen Verlustverrechnung.
Der durch § 10a Satz 3 GewStG ausgelöste Einschlusseffekt vororganschaftlicher Verluste der Organgesellschaft ist ebenfalls mit Liquiditäts- und Zinsnachteilen behaftet. Diese nachteiligen Effekte können z. B. durch die erfolgswirksame Aufdeckung stiller Reserven, die den steuerlichen Verlust kompensieren, vermieden werden.
Durch die Gewinnabführung der Organgesellschaft, die beim Organträger keine steuerfreien Einnahmen darstellen, wird das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 5 KStG vermieden. Damit verbunden ist mangels Abführung von KapESt ein zusätzlicher Zinsvorteil. Entsprechende Vorzüge bestehen bei Errichtung einer Organschaft zudem im Rahmen der Gesellschafterfremdfinanzierung i. S. des § 8a KStG.
I. Einleitung
Das Rechtsinstitut der ertragsteuerlichen Organschaft hat durch den Wechsel vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren eine deutliche Aufwertung als Gestaltungsinstrument erfahren. Insbesonde...