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StuB Nr. 5 vom Seite 227

Entwurf eines Kleinunternehmerförderungsgesetzes

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Bonn/Troisdorf

Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung vorgelegt. Danach soll in § 5b EStG-E eine Regelung zur Gewinnermittlung durch Anwendung einer Betriebsausgabenpauschalierung aufgenommen werden. Stpfl., die keine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse sind und Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (nicht: Land- und Forstwirtschaft oder nichselbständiger Arbeit) erzielen, können die Betriebsausgaben pauschal mit 50 v. H. der Einnahmen ansetzen. Voraussetzung ist, dass

  1. die Betriebseinnahmen im vorangegangenen Veranlagungszeitraum einen Betrag von 17 500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Veranlagungszeitraum 50 000 Euro nicht übersteigen werden,

  2. bei dem Stpfl. im Veranlagungszeitraum die USt nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird und

  3. der Gesamtbetrag der Einkünfte im vorangegangenen Veranlagungszeitraum 35 000 Euro nicht übersteigt. Bei zusammenveranlagten Ehegatten erhöht sich dieser Betrag auf 70 000 Euro. Der Betrag von 35 000 Euro bzw. 70 000 Euro soll sich auf 50 000 Euro bzw. 100 000 Euro erhöhen, sofern ein Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III oder ein Existenzgründerzuschuss nac...