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Upstream-merger und ertragsteuerlicher Verlustübergang
Unter welchen Voraussetzungen erkennt die Finanzverwaltung den Übergang eines Verlustvortrags der Übertragerin auf die Übernehmerin an?
Wie wird das Kriterium „Fortführung des verlustverursachenden Betriebs(teils)” seitens der Finanzverwaltung überprüft?
Wann ist über die Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG formalrechtlich zu entscheiden?
I. Einleitung
Mit diesem Beitrag werden die Auswirkungen der Verschmelzung einer 100 %igen Tochter-GmbH auf die Mutter-GmbH (sog. upstream-merger) im Hinblick auf die vor Verschmelzung erwirtschafteten Verluste analysiert. Hierzu sind zunächst die Folgen der Verschmelzung für einen Verlustvortrag der Mutter-GmbH und daraufhin der Übergang eines Verlustvortrags der Tochter-GmbH auf die Mutter-GmbH näher zu untersuchen.
II. Verlustvortrag der Mutter-GmbH und § 8 Abs. 4 KStG
Die Abzugsfähigkeit eigener Verlustvorträge der Mutter-GmbH richtet sich nach § 8 Abs. 4 KStG. Danach bleibt der Verlustabzug einer Körperschaft nur dann erhalten, wenn sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Wirtschaftliche Identität liegt insbesondere dann nicht vor, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertrage...