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Die Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand als Bilanzierungstatbestand – insbesondere bei der ERP-Software
Was ist bei immateriellen Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern für den Bilanzansatz entscheidend?
Wie ist der vorliegende Entwurf des IDW zur Bilanzierung der Anwendersoftware zu beurteilen?
Worauf ist bei der Auslegung von Bilanzierungsproblemen bei der ERP-Software abzustellen?
I. Einleitung: Der aktuelle Anlass
Die Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand stellt eine Teilmenge der Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB dar. Bis vor kurzem hat diese im Schrifttum, in der Steuerrechtsprechung und in der Bilanzierungspraxis kaum Beachtung gefunden. Das hat sich zuletzt geändert. Zwei Themenbereiche sind dafür ursächlich:
Die Neuausrichtung der BFH-Rechtsprechung zu den sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten für Gebäude, die von der Finanzverwaltung weitgehend rezipiert worden ist.
Die Implementierung der sog. ERP-System-Software – als Bilanzierungsvorgang problematisiert durch eine offensichtlich flächendeckende Aktivität des Bundesamtes für Finanzen und jüngst aufgegriffen vom Hauptfachausschuss des IDW.
Die nachstehenden Überlegungen sollen der inhaltlichen Konkretisierung dieses „Versetzens in einen betriebsbereiten Zustand” dienen.
II. Rechtsentwicklung
Die Gesetzesformulieru...