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Umfang der Beratungspflicht eines StB oder WP bei Buchführungstätigkeiten
I. Einleitung und Problemaufriss
Das OLG Dresden (Urteil vom - 17 U 2083/00, rkr., WPK-Mitt. 3/2001 S. 208) hat klargestellt, dass der StB im Rahmen seines Auftrags seinen Mandanten, von dessen Belehrungsbedürftigkeit er grundsätzlich auszugehen hat, umfassend zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten hat. Ist der Berufsträger u. a. mit Buchhaltungsarbeiten sowie der Erstellung der monatlichen USt-Voranmeldungen befasst, so muss er bei der Verbuchung der Rechnungen auf die Bestimmungen gem. § 18 Abs. 8 UStG, §§ 51 ff. UStDV sowie die Abschn. 233 bis 239 UStR hinweisen, um eine Haftung der Mandantin zu vermeiden. Bei der Beurteilung von Berufspflichtverletzungen von StB oder WP stellt sich zunächst die Frage nach der Rechtsnatur des geschlossenen Vertrags.
1. Steuerberatungsvertrag
Der Steuerberatungsvertrag ist ein Vertrag, der eine entgeltliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 BGB). Es kann sich entweder um einen Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) oder um einen Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) handeln. Nach überwiegender Auffassung handelt es sich bei dem Steuerberatervertrag regelmäßig um einen Dienstvertrag (so , BGHZ 115 S. 382, 384; vom - IX ...