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StuB Nr. 4 vom Seite 196

Behandlung von Investment-Clubs

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Auf der Grundlage eines von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. entwickelten Muster-Gesellschaftsvertrags können sich Sparer zu sog. Investment-Clubs zusammenschließen. Sofern die Zahl der Mitglieder des Investment-Clubs 20 bis 30 Personen nicht überschreitet, werden diese Zusammenschlüsse nach geltender Verwaltungspraxis steuerlich als Gesellschaften bürgerlichen Rechts behandelt. Bei größeren Abweichungen von der Mitgliederzahl oder starker Mitgliederfluktuation unterliegt der Investment-Club als nichtrechtsfähiger Verein i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG der KSt und unter den Voraussetzungen des § 2 GewStG der GewSt.

Es ist gefragt worden, ob an der Mitgliedergrenze von 20 bis 30 Personen festgehalten werden kann. Die Zahl der Investment-Clubs ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dabei wird nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung die Höchstzahl der Mitglieder häufig überschritten, ohne dass die betroffenen Vereinigungen dabei den Charakter eines Investment-Clubs verlören. Aus steuerlicher Sicht besteht keine Veranlassung, an der Mitgliedergrenze festzuhalten. Die Mitgliederstärke ist schon gesellschaftsrechtlich keine gebräuchliche Größe für die Einordnung einer Organisationsform. ...