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StuB Nr. 3 vom Seite 142

Digitale Betriebsprüfungen – Mittelstand nur unzureichend vorbereitet

RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn und RA Jörg Greck, Holzwickede

Während die Finanzverwaltung für die digitale Betriebsprüfung aufrüstet – allein in NRW sind bereits über 100 Beamte im EDV-Einsatz –, besteht bei den betroffenen Wirtschaftsunternehmen bis heute ein riesiges Informationsdefizit. Zur Erinnerung: Die digitale Betriebsprüfung verpflichtet auch die mittelständischen Unternehmen seit dem dazu, im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung ihre mit Hilfe eines Datenverarbeitungs-S. 143systems erstellte Buchführung für den elektronischen Datenzugriff der Steuerfahnder bereitzustellen. Festgezurrt wurde diese Regelung in dem  - IV D 2 - S 0316 - 136/01 (zum Wortlaut vgl. StuB 2001 S. 712 ff.) unter der Überschrift „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)”.

Neu bei der elektronischen Steuerprüfung nach GDPdU ist, dass die Außenprüfer nun mit einer Prüfsoftware arbeiten können. Durch den Einsatz dieser modernen Prüfsoftware verändert sich die Außenprüfung beträchtlich. Jedes Unternehmen und jeder StB sollten sich daher gründlich mit den weitreichenden Möglichkeiten der Prüfsoftware auseinander setzen. Das empfiehlt auch das Forum elektronische Steuerprüfung sehr eindringlich (http://ww...