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Geschäftsführervergütungen bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
(OFD Münster, Kurzinfo Nr. 03/2005 vom 14. 1. 2005)
Vergütungen für die Geschäftsführung einer KGaA sind nach dem Ergebnis der Besprechung der ESt-Referatsleiter auf Bundesebene bei folgendem Sachverhalt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG zu beurteilen:
An einer KGaA ist eine GmbH & Co. KG als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt und als solche zur alleinigen Geschäftsführung berufen. Die KGaA verpflichtet sich, der GmbH & Co. KG die mit der Geschäftsführung verbundenen Kosten zu erstatten. Entgegen dieser Regelung kommt es jedoch zu keinem Aufwendungsersatzanspruch, weil die Geschäftsführung tatsächlich und durch unmittelbaren Anstellungsvertrag (mit Pensionszusage) von einem Kommanditisten der GmbH & Co. KG (und von weiteren Fremdgeschäftsführern) ausgeübt wird. Dieser Kommanditist ist zugleich Gesellschafter und einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der GmbH & Co. KG, die als reine Beteiligungs-GmbH keine weitere Geschäftstätigkeit ausübt. Die Geschäftsführervergütung ist zunächst bei der GmbH & Co. KG als persönlich haftender und zur Geschäftsführung berufener Gesellschafterin der KGaA als gewerbliche Einkünfte gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG zu erfassen. Anschließend ist die vorbezeichnete Vergütung im Rahmen d...