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Versicherungsverträge und Euroanpassung
Die Finanzverwaltung ( StuB 2002 S. 141) hat zu Problemen der Euroeinführung und der in diesem Zusammenhang erfolgten Anpassung der Versicherungsverträge Stellung bezogen. Es stellte sich nämlich die Frage, ob die Umstellung (Erhöhung) eines Versicherungsvertrags auf die neuen (nicht centgenauen, sondern gerundeten) Eurobeträge als steuerrelevante Vertragsänderung anzusehen ist. Die Pauschalierungsgrenzen für bestimmte Zukunftssicherungsleistungen (Direktversicherungen und Pensionskassen) wurden zum Jahreswechsel von bisher 3 408 DM (umgerechnet: 1 742,48 €) auf 1 752 € angehoben. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber für Gruppenverträge den bisherigen Durchschnittswert von 4 200 DM (umgerechnet: 2 147,43 €) auf 2 148 € angehoben. Bei vermögenswirksamen Leistungen (vgl. § 13 Abs. 2 Satz 1 VermBG) beläuft sich der Höchstbetrag statt bislang auf 936 DM (umgerechnet: 478,57 €) nunmehr auf 480 €. Eine Vertragsänderung wäre für den Arbeitnehmer zumeist nachteilig. Für Beitragserhöhungen bei bereits bestehenden Kapitalversicherungen mit einer Restlaufzeit von fünf Jahren wird nämlich die Eigenschaft der Direktversicherung verneint (vgl. R 129 Abs. 2 Satz 6 LStR 2002). Die Finanzverwaltu...