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StuB Nr. 2 vom Seite 90

Pauschales Abzugsverbot nach § 8b Abs. 7 KStG a. F. bzw. § 8b Abs. 5 KStG n. F. für Aufwendungen im Zusammenhang mit ausländischen Dividenden

(OFD Düsseldorf, Info Nr. 79/2004 vom 8. 12. 2004)

Beim BFH ist unter dem Az. I R 78/04 ein Revisionsverfahren anhängig, in dem die Vereinbarkeit von § 8b Abs. 7 KStG a. F. bzw. § 8b Abs. 5 KStG n. F. Streitgegenstand ist. Konkret geht es darum, ob das pauschale Abzugsverbot in Höhe von 5 % der steuerfreien Dividenden wegen der unterschiedlichen Regelungen des Betriebsausgabenabzugs bei ausländischen und inländischen Beteiligungen zu einem Verstoß gegen EU-Recht führt.

Es bestehen keine Bedenken, in einschlägigen Fällen Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Bei der Berechnung des Aussetzungsbetrags ist auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem fünfprozentigen Pauschbetrag und den tatsächlichen mit den steuerfreien Beteiligungserträgen in wirtschaftlichem Zu-S. 91sammenhang stehenden Aufwendungen abzustellen. Eine Aussetzung der Vollziehung ist demnach nicht zu gewähren, wenn die tatsächlichen Aufwendungen mindestens 5 % der steuerfreien Dividende betragen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich das o. a. Rechtsproblem nur bis einschließlich VZ 2003 stellen kann. Mit Wirkung ab VZ 2004 ist die Pauschalregelung nach § 8b Abs. 5 KStG auch auf inländische Beteiligungserträge ausgeweitet worden, so dass eine steuerliche Schlechterstellung von ausländischen Beteiligungen nicht ...