Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbegünstigte Abfindung für ausscheidenden Gesellschafter-Geschäftsführer nach Veräußerung der Geschäftsanteile
Ein Alleingesellschafter, der seine GmbH-Geschäftsanteile veräußert, bleibt in der Praxis nur selten Geschäftsführer der verkauften Gesellschaft. Das sah die Finanzverwaltung jedenfalls so, was sie veranlasste, Abfindungszahlungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer als Entschädigung für die Beendigung seines Geschäftsführeranstellungsvertrags nach einem Anteilsverkauf erhielt, nicht als steuerbegünstigt anzuerkennen. Der BFH hat jedoch in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom - XI R 18/02 (StuB 2004 S. 87) klargestellt, dass die allgemeine Lebenserfahrung zur Beurteilung des Einzelfalls nicht ausreicht. Vielmehr ist bei Abfindungszahlungen im Einzelfall zu prüfen, wer die Auflösung des Anstellungsverhältnisses letztlich betrieben hat.
Der Kl. war der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Neben dem Gehalt war ihm ein lebenslängliches Ruhegeld vom 65. Lebensjahr an zugesagt worden. Als der Kl. sämtliche GmbH-Anteile veräußerte, stellten die Vertragsparteien in den Vorbemerkungen zu dem Anteilskaufvertrag fest, dass aus Sicht des Käufers keine wirtschaftliche Grundlage für eine Weiterbeschäftigung des Verkäufers als Geschäftsführer bestehe. Für die fristlose Been...