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StuB Nr. 1 vom Seite 27

Behandlung eines gegen die KG gerichteten Ausgleichsanspruchs eines Kommanditisten

– Anmerkungen zum  –

von Richter am BFH Dr. habil. Heinrich Weber-Grellet, München
Die Kernthesen:
  • Das lässt in formeller und materieller Hinsicht einige Besonderheiten der Gewinnermittlung und Gewinnfeststellung bei einer Mitunternehmerschaft deutlich werden.

  • Die Schätzung des Gewinns der Mitunternehmerschaft verhindert nicht die Feststellung von Sonderbetriebsausgaben.

  • In zeitlicher Hinsicht ist für den Wertausgleich der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Gesellschaft ihren Gewerbebetrieb im Ganzen aufgibt oder veräußert.

I. Einführung

Mit Urteil vom hat der BFH entschieden, dass bei einem Verlust im Bereich des Sonderbetriebsvermögens der geschätzte Anteil eines Mitunternehmers am Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft nur dann mit 0 DM/€ festgestellt werden kann, wenn ausreichend Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sonderbetriebseinnahmen oder sein Anteil am Gesellschaftsgewinn diesen Verlust auszugleichen vermögen.

Der Ausgleichsanspruch gegen die KG, der einem Kommanditisten zusteht, weil er Schulden der KG beglichen hat, gehört nach Ansicht des BFH zu dessen Sonderbetriebsvermögen. Wird der Anspruch wertlos, wird der hieraus resultierende Verlust erst dann realisiert, wenn die Mitunternehmerschaft – beispielsweise durch Veräußerung aller w...