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Zulässigkeit einer vollständigen Teilwertabschreibung eines hingegebenen Darlehens
Die Teilwertabschreibung eines Darlehens gegenüber einer GmbH auf Null ist unzulässig, wenn die Gesellschaft nicht signifikant überschuldet und zudem gewährleistet ist, dass die GmbH ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wird. Das gilt umso mehr, wenn die Verrechnung der Darlehensforderung mit künftigen Forderungen der GmbH aus Leistungen gegenüber dem Steuerpflichtigen vorgesehen ist.