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StuB Nr. 1 vom Seite 47

Feststellungsverfahren bei Hausgemeinschaften: Erfassung von Gewinnen/Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

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Erzielt eine Hausgemeinschaft (Miteigentümergemeinschaft, Erbengemeinschaft) aus der Veräußerung des gemeinsamen Grundstücks einen Gewinn bzw. Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG), ist dieser gesondert und einheitlich gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO festzustellen. Bei dieser Feststellung handelt es sich um einen verfahrensrechtlich selbständigen Verwaltungsakt, der mit der Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bis zum Zeitpunkt der Veräußerung des Grundstücks verbunden werden kann (zusammengefasster Verwaltungsakt). Wurden für einen Feststellungszeitraum bisher lediglich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aber der Gewinn bzw. Verlust aus dem privaten Veräußerungsgeschäft festgestellt, kann bis zum Eintritt der Feststellungsverjährung die gesonderte und einheitliche Feststellung des Veräußerungsgewinns durch einen eigenständigen Feststellungsbescheid vorgenommen werden. § 181 Abs. 5 AO ist ebenfalls zu beachten.

Ergibt sich im Rahmen der Feststellung ein Verlust aus der Veräußerung des gemeinsamen Grundstücks, ist der Feststellungsbescheid Grundlagenbescheid für die ESt-Bescheide der Gemeinschafter, soweit dort ein Ausgleich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ...