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Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Werbegeschenken bei Verteilung durch Unternehmer mit überwiegend steuerfreien Umsätzen
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Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Werbegeschenken, die von Unternehmern mit überwiegend steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 ff. UStG (z. B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften) verteilt werden, wird folgende Auffassung vertreten:
1. Werbegeschenke, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 7 EStG fallen
Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind, fallen bei der ESt unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 7 EStG, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen an einen Empfänger zusammengerechnet 75,00 DM (40,00 Euro) übersteigen und/oder für diese Aufwendungen keine besonderen Aufzeichnungen geführt worden sind. Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf Tz. 1.2 des (BStBl I S. 964 = StuB 1999 S. 1280) verwiesen. Im Übrigen ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung dieser Geschenke zu unterscheiden:
1.1 Werbegeschenke, die vor dem verteilt wurden
Die bei der ESt nicht abzugsfähigen Werbegeschenke sind als Aufwendungseigenverbrauch steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 2c UStG 1993. Dieser Aufwendungseigenverbrauch ist bei Unternehmern, die nur zu höchstens 5 v. H. steuerpflichtige und nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG 1993 steuerfreie Umsätze (die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen) ausführen (vgl. Abschn. 122 Abs. 2 UStR 1996) in entsprec...BStBl 1995 II S. 214