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StuB Nr. 1 vom Seite 43
Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung im Inland ab 1. 1. 2002
Die inländischen Verpflegungspauschbeträge betragen gem. einer bei einer täglichen Abwesenheitsdauer von
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24 Stunden | 24 €, | |
weniger als 24, aber mindestens 14 Stunden | 12 €, | |
weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden | 6 €. | |
Der Übernachtungspauschbetrag beträgt | 20 €. | |
Der Kürzungsbetrag für das Frühstück beträgt | 4,50 €. | |
Die Sachbezugswerte betragen für das | ||
– | Frühstück | 1,40 €, |
– | Mittag- und Abendessen jeweils | 2,51 €. |