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Leistungsempfänger als Steuerschuldner der USt – Abschaffung der Nullregelung
Die Regelungen über die Steuerschuldnerschaft i. S. des USt-Rechts werden durch das StändG 2001 eigenständig geregelt. Das bisherige Abzugsverfahren nach § 18 Abs. 8 UStG i. V. mit §§ 51–58 UStDV wird auch aufgrund der Kritik der EU-Kommission und anderer Mitgliedstaaten durch die Übernahme der Steuerschuld des im Inland ansässigen Auftraggebers ersetzt. Die Neuregelung lehnt sich an die Struktur der 6. EG-Richtlinie an. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 13b UStG.
Zur Übernahme der Steuerschuld ist nach § 13b Abs. 2 UStG ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts verpflichtet. Die Unternehmereigenschaft definiert sich nach § 2 UStG. Es kommt somit nicht darauf an, ob der Unternehmer steuerpflichtige oder steuerfreie Umsätze ausführt oder Kleinunternehmer bzw. pauschalierender Land- und Forstwirt ist. So kann beispielsweise auch ein Arzt, der ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt, Steuerschuldner in diesem Sinne sein.
Dies gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG auch, sofern die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen wurde. An dieser Stelle wird bereits ein Unterschied zur Bauabzugssteuer (vgl. dazu ausführlich Eggers, StuB 2001 S. 1149) deutlich. Bei der Bauabzugssteuer wird ebenfalls auf die Unternehmere...