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StuB Nr. 1 vom Seite 6

Möglichkeiten zur Änderung von Jahresabschlüssen und Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz

– Erste Anm. zur IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 6) –

von StB Clemens Willeke, Dortmund
Die Kernfragen:
  • Welche Phasen eines Jahresabschlusses können bis zur Feststellung unterschieden werden?

  • Welche Änderungsmöglichkeiten eines festgestellten Jahresabschlusses bestehen im Einzelnen?

  • Wie ist die IDW-Stellungnahme insgesamt zu würdigen?

I. Vorbemerkungen

Handelsrechtliche gesetzliche Bestimmungen, die die Voraussetzungen für die Änderung eines Jahresabschlusses näher regeln, bestehen nicht. Mit der im Weiteren vorzustellenden Stellungnahme, die am verabschiedet wurde, hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW die Auffassung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer über die Zulässigkeit einer Änderung von Jahresabschlüssen konkretisiert.

II. Abgrenzungen

Der jeweilige Status eines Jahresabschlusses und die Implikationen hieraus für eine mögliche Änderung dessen können anhand der nachfolgenden drei Phasen aufgezeigt werden:

Phase 1 (Aufstellung eines Jahresabschlusses bis zur Beendigung der Abschlussprüfung): In dieser Phase kann ein Jahresabschluss jederzeit beliebig abgeändert werden, da die Stellungnahme diese Konstellation nicht erfasst. Ein Anwendungsfall einer Nachtragsprüfung gem. § 316 Abs. 3 HGB liegt ebenfalls nicht vor.

Phase 2 (Vorlage des Prüfungsberichts an den Aufsichtsrat bis zum Fe...