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BFH 26.04.2005 IX B 184/04, NWB direkt 35/2005 S. 10

Ursprünglicher Bauantrag im Genehmigungsverfahren maßgebend

Bei der Herstellung genehmigungsbedürftiger Objekte ist auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Bauantrags abzustellen und nicht auf eine Nachtragsgenehmigung, sofern keine Veränderungen hinsichtlich wesentlicher baurechtlicher Merkmale vorliegen.S. 11