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BFH 07.11.2006 IX R 16/05, NWB direkt 35/2005 S. 10

Zusammenlegung zweier Wohnungen

Für die Anschaffung einer in späteren Jahren erworbenen Wohnung, die mit einer zuerst erworbenen Wohnung verbunden wird, kann eine eigenständige Förderung nach dem EigZulG in Anspruch genommen werden. Durch die bauliche Verbindung von Wohnungen geht die Wohnungseigenschaft der später erworbenen Wohnung im Hinblick auf die nicht mehr vorliegende Abgeschlossenheit nicht verloren.