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BFH 07.07.2005 IX R 7/05, NWB 35/2005 S. 282

Lohnsteuer | Zeitpunkt der Leistung des Arbeitgeberbeitrags für eine Direktversicherung

Nach dem NWB FAAAB-58961 leistet der Arbeitgeber einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt. – Anmerkung: Auf das Argument, es handele sich um laufenden Arbeitslohn bei den Beiträgen zur Direktversicherung, die nach § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG in dem Jahr als bezogen gelten, für dass sie geleistet werden, wird man sich wohl nicht berufen können, wenn der Beitrag tatsächlich erst im Folgejahr angewiesen worden sein sollte. Denn der BFH stellt insoweit eindeutig auf den Abflusszeitpunkt ab.