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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 4016/01 EZ

Gesetze: EigZulG § 8 Satz 1, BGB § 488 Abs. 1

Eigenheimzulage auch bei Finanzierung über Familiendarlehen

Leitsatz

  1. Begünstigte Anschaffungskosten i.S.d. EigZulG liegen auch vor, wenn der Wohnungserwerber den Kaufpreis mit einem fremdüblichen Anforderungen an Verzinsung und Besicherung nicht standhaltenden Angehörigendarlehen finanziert.

  2. Maßgebend ist in diesem Fall, ob der Erwerber hinsichtlich der eingesetzten Geldmittel einem zivilrechtlichen Rückzahlungsanspruch der Angehörigen nach § 488 Abs. 1 BGB ausgesetzt ist.

  3. Ein solches Darlehensverhältnis wird durch vertragsgemäße Tilgungsleistungen hinreichend belegt.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 83 Nr. 2
INF 2005 S. 724 Nr. 19
EAAAB-58876

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