Auch bei subjektiver Unkenntnis kann vorschriftswidriges
Verbringen i.S.d. § 19 Satz 1 TabStG anzunehmen sein
Leitsatz
Werden unter Verstoß gegen
die Gestellungspflicht in das Gemeinschaftsgebiet eingeführte Zigaretten
nach dem gemeinsamen Tatplan der Beteiligten auf einem Betriebsgelände in
Deutschland lediglich sofort auf einen anderen LKW umgeladen, um unmittelbar im
Anschluss mit entsprechenden Frachtpapieren nach Großbritannien
weiterbefördert zu werden, so führt deren noch in Deutschland und
damit vor Beendigung des vorschriftswidrigen Verbringens erfolgte Beschlagnahme
zum Erlöschen der Zoll- und Umsatzsteuerschuld.
Die Phase des Verbringens ist
nicht auf den unmittelbaren Bereich des Grenzübertritts und die
anschließende Beförderung zur ersten Zollstelle beschränkt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-58868
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