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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 V 517/04

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2 Satz 3

Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung bei Ausländern

Leitsatz

  1. Bei einem ausländischen Steuerpflichtigen der persönliche (und möglicherweise auch wirtschaftliche) Kontakte zu seiner Heimat unterhält und der schon in der Vergangenheit Geldbeträge ins Ausland transferiert hat, besteht in erhöhten Maße die Möglichkeit, dass der Steueranspruch durch das Hinausschieben der Fälligkeit gefährdet wird.

  2. Die nicht unbegründete Vermutung, dass Vermögensgegenstände ins Ausland transferiert worden sind oder dass dies noch geschehen könnte und dass insoweit der Steuergläubiger an einer Vollstreckung gehindert wäre, ist stets ein sachlicher Grund für eine Sicherheitsleistung anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
VAAAB-58866

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