Überwachungspflichten und Verantwortlichkeit des Geschäftsführers bei Beitritt der GmbH zu konzerninternem Finanzierungsverbund
Ermessen
Haftung für Lohnsteuer
Leitsatz
1. Ein GmbH-Geschäftsführer begeht allein dadurch, dass er mit seiner Gesellschaft auf Weisung von deren Muttergesellschaft
einem konzerninternen Finanzierungsverbund mit automatischem Cash-Managementsystem beitritt, wodurch die Gesellschaft nicht
mehr über eigene liquide Mittel verfügen kann, sondern ihren Zahlungsverkehr ausschließlich über den Verbund abwickeln muss,
keine schuldhafte Pflichtverletzung.
2. Auch nach dem Beitritt bleibt der Geschäftsführer für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft verantwortlich.
Zusätzlich hat er auch die Handlungen des Finanzierungsverbundes zu überwachen.
3. Der Gesellschafter handelt grob fahrlässig pflichtwidrig, wenn er seine Tätigkeit als Geschäftsführer fortsetzt, obwohl
er hätte erkennen müssen, dass er nicht in der Lage ist, seine umfangreichen Überwachungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzierungsverbund
wahrzunehmen, dessen schuldhaftes Handeln er sich wie eigenes Verschulden bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten der
Gesellschaft zurechnen lassen muss.
4. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, den Geschäftsführer zur Lohnsteuerhaftung heranzuziehen, wenn die Inanspruchnahme der
Gesellschaft als Arbeitgeberin selbst keinen Erfolg verspricht.
Fundstelle(n): KÖSDI 2005 S. 14855 Nr. 11 ZIP 2005 S. 2159 Nr. 48 NAAAB-58860
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