Ansparabschreibung zur Anschaffung wesentlicher
Betriebsgrundlagen bei Neugründung oder wesentlicher Erweiterung eines
bestehenden Betriebs
Ansparabschreibung nach § 7g EStG in
der Phase der Betriebseröffnung oder der wesentlichen Betriebserweiterung.
Erfordernis der verbindlichen Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen
Einkommensteuer 2000 und 2001
Gesonderte
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum
und
Leitsatz
Für die Anschaffung von
wesentlichen Betriebsgrundlagen eines erst zu gründenden Betriebs darf
eine Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 und 7 EStG nur gebildet werden,
wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum Ende des
Gewinnermittlungszeitraums, für den die Rücklagen gebildet werden
sollen, verbindlich bestellt worden sind. Dies gilt gleichermaßen
für den Fall, dass der Steuerpflichtige durch diese Investitionen eine
wesentliche Erweiterung eines bestehenden Betriebs plant. Eine wesentliche
Erweiterung eines bestehenden Betriebs liegt bei einer erheblichen
Kapazitätsausweitung durch die geplanten Investitionen vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAB-58856
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.