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Österreich | DBA Österreich-Rumänien
Am 30. 3. 2005 hat Österreich das DBA mit Rumänien unterzeichnet. Das DBA sieht ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates von (i) 5 % auf Dividenden mit Gewährung einer Steuerfreistellung bei Schachteldividenden (mindestens 25 % Beteiligung), (ii) 3 % auf Zinsen (Reduktion auf generell 0 %, solange Österreich keine Quellensteuer erhebt, danach 0 % nur unter besonderen Voraussetzungen), und (iii) 3 % auf Lizenzgebühren vor. Für das Entstehen einer Baubetriebsstätte gilt eine Frist von zwölf Monaten.