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Einkommensteuer | Merkblatt des BMF zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte
Mit Schreiben vom (IV B 1 - S 2411- 2/05) hat das BMF ein Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG veröffentlicht. Die Regelung des § 50d Abs.8 EStG ist erstmals für den VZ 2004 anzuwenden. Zunächst befasst sich das Schreiben mit dem Anwendungsbereich und den Nachweispflichten des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Freistellung. Im Anschluss werden Sonderfälle behandelt und die Folgen bei fehlenden Nachweisen im Festsetzungsverfahren erläutert. Das Merkblatt schließt mit Ausführungen zum Informationsaustausch soweit dieser Bereich durch § 50d Abs. 8 EStG berührt wird.