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FG Sachsen-Anhalt 12.04.2005 4 K 773/04, NWB direkt 34/2005 S. 3

Kein Entschädigungsanspruch bei Urkundenvorlage

Bei bestandskräftiger Inanspruchnahme als Vorlageverpflichteter nach § 97 Abs. 1 Satz 1 AO besteht weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 107 Satz 1 AO ein Anspruch auf Entschädigung der Aufwendungen.