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NWB 34/2005 S. 278

Sozialversicherung | Neuregelung der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ab dem

Das Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. ist im BGBl 2005 I S. 2269 verkündet worden und tritt am in Kraft. Danach werden die Beiträge spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats fällig. Wir haben über die Änderungen ausführlich in NWB F. 27 S. 6045 ff. berichtet.